Verwaltung von inländischen Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: - geschlossene inländische Publikums-Alternative Investmentfonds (Publikums-AIF) gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie - geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: - Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile, insbesondere Kreuzfahrtschiffe (Hotelschiffe) und Handelsschiffe -Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien - zu Liquiditätszwecken in Vermögensgegenstände gemäß § 261 Absatz 1 Nr. 7 i.V.m. §§ 194 und 195 KAGB.
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