(1) Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Dienstleistungszentrums für die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung, insbesondere im Bereich des bremischen Handwerks. (2) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen, mit Ausnahme solcher Tätigkeiten, die im Sinne der Handwerksordnung hoheitlichen Charakter haben und ausschließlich der Handwerkskammer Bremen vorbehalten sind. Insbesondere ist die Gesellschaft befugt, Fort- und Weiterbildungslehrgänge jeglicher Art durchzuführen. (3) Die Gesellschaft kann weiterhin als Träger Maßnahmen für Dritte oder für sich selbst durchführen. Insbesondere sind hiervon folgende Maßnahmen mit umfasst: - überbetriebliche Lehrlingsunterweisung; - berufsvorbereitende Maßnahmen; - Benachteiligten-Programme; - Umqualifizierungs-Programme; - Umschulungen; - Maßnahmen zum Technologietransfer; - Maßnahmen zur Berufsorientierung; - Beratungen im zulässigen Umfang sowie - Fort- und Weiterbildungen sonstiger Art.
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