Gesellschaftszweck ist der mittelbare und/oder unmittelbare Erwerb und die mittelbare und/ oder unmittelbare Verwaltung und Vermietung bzw. Verpachtung von Grundtücken, insbesondere gelegen an der Kieler Hörn. Die Gesellschaft ist ein geschlossener Publikums-Alternativer Investmentfonds (AIF) im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Die Anlage und Verwaltung des Gesellschaftsvermögens erfolgt daher nach einer festgelegten Anlagestrategie zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage zum Nutzen der Gesellschafter. Die Gesellschaft ist berechtigt, Gesellschaften deutschen Rechts in Deutschland zu gründen und sich an Gesellschaften, insbesondere Kommanditgesellschaften, zu beteiligen, die Immobilien erwerben und vermieten bzw. verpachten. Darüber hinaus ist die Gesellschaft berechtigt, alle mit dem Gesellschaftszweck zusammenhängenden und dem Unternehmensgegenstand förderliche Geschäfte vorzunehmen. Sie darf insbesondere alleinige Gesellschafterin ihrer persönlich haftenden Gesellschafterin sein. Sie darf ferner Darlehen aufnehmen und hierfür Sicherheiten stellen. Sie Gesellschaft hat § 152 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) zu beachten.
Immobilienmakler
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