Förderung der Altenhilfe und der Wohlfahrtspflege durch Betreuung, Pflege und Beratung hilfsbedürftiger Menschen im stationären, teilstationären und ambulanten Bereich im Rheinland. Zu diesem Zweck, insbesondere um die hilfsbedürftigen Menschen vor sozialer und gesundheitlicher Gefährdung zu bewahren, kann die Gesellschaft die dafür erforderlichen Einrichtungen, wie Altenpflegeheime, Seniorenwohnheime, teilstationäre Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflegeeinrichtungen und Sozialstationen sowie Einrichtungen des betreuten Wohnens und Wohngemeinschaften errichten, betreiben und verwalten. Zweck der Gesellschaft ist auch die Einrichtung und Umsetzung neuer medizinischer, am Bedarf der zu versorgenden Menschen ausgerichteter Versorgungsstrukturen und insbesondere der Betrieb von oder die Mitwirkung an ganzheitlichen, qualitativ hochwertigen Versorgungsangeboten, bei denen bestehende Segmentierungen der Vorsorgungsbereiche überwunden werden. Der Zweck wird auch verwirklicht durch die Erbringung von Leistungen für zu versorgende Menschen im Rahmen der integrierten Versorgung nach § 140 a SGB V sowie durch den Betrieb von Einrichtungen, die eine solche integrierte Versorgung durch die nach dem 4. Kapitel des SGB V berechtigte Leistungserbringer anbieten udn durch den Abschluss entsprechender Verträge mit den Kostenträgern.
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