Gründung und der Betrieb des medizinischen Hausärztlichen MVZ Wilhelmsfeld GmbH als medizinisches Versorgungszentrum im Sinne von § 95 SGB V zur Erbringung aller danach zulässigen ärztlichen und nichtärztlichen Leistungen und aller hiermit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte und Rechtshandlungen vorzunehmen, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes dienlich oder das Unternehmen zu fördern geeignet erscheinen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten sowie sich an anderen Unternehmen mit ähnlichem oder anderem Unternehmensgegenstand zu beteiligen, entsprechende Beteiligungen zu erwerben, zu halten, zu verwalten und zu veräußern. Dies umfasst insbesondere auch die Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären, ärztlichen und nichtärztlichen Leistungserbringern im Gesundheitswesen einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer ärztlicher Versorgungsformen wie etwa der integrierten Versorgung. Die ärztlichen und nichtärztlichen Leistungen sowie Leistungserbringern stehen im Sinne des Vertrages die zahnärztlichen und nichtzahnärztlichen Leistungen sowie Leistungserbringer gleich.
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