A) Gewerbliche Bautätigkeiten in Bezug auf eigene Immobilien oder im Auftrag des Eigentümers in Bezug auf fremde Immobilien (Neubau, Renovierung, Umbau, Modernisierung, [energetische] Sanierung/Instandsetzung, ggf. Abriss von Bestandsbauten), auch in der Rolle eines Bauträgers im Sinne § 34c GewO; b) Handel mit Waren aller Art, insbesondere Baustoffe, Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände im In- und Ausland; c) Vermittlung und Vermarktung von Immobilien im In- und Ausland; d) Betrieb von Photovoltaik-Anlagen auf dem Grundstück von Bestandsimmobilien, sofern und solange dazu eine Betreibergesellschaft rechtlich erforderlich ist, die Immobilie Teil des eigenen Vermögens oder im Vermögen oder in der Verwaltung eines verbundenen Unternehmens ist und dies nicht über eine externe Betreibergesellschaft abgebildet wird. Dabei geht es ausschließlich um Selbstnutzung des produzierten Stroms durch Mieter/Nutzer der jeweiligen Immobilie und die Einspeisung von Produktionsspitzen in das öffentliche Stromnetz. e) Errichtung, Erwerb, Verkauf und Betrieb von Windkraftanlagen und Wasserkraftanlagen im In- und Ausland; f) Tiefbauarbeiten im In- und Ausland aa) Erdbauarbeiten bb) Verlegearbeiten aaa) Arbeiten im Zusammenhang mit der Verlegung von Glasfaser, Kabeln, Rohren und Leitungen über lange Strecken; bbb) Verlegearbeiten im Hochbau ohne Anschlüsse und Vermittlung von handwerklichen Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Anschlüssen ccc) soweit im Zusammenhang mit Verlegearbeiten erforderlich, Öffnen und Schließen der vorhandenen Bodenbedeckung, insbesondere Gärten inkl. Pflanzungen. Verlegearbeiten innerhalb der Teerdecke einer Straße und vergleichbare Tätigkeiten, Vermittlung von handwerklichen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Wiederherstellung von Pflasterungen oder dem Wiederverschließen von Teerdecken; kein anderweitiger Straßen- oder Wegebau im engeren Sinne oder über den vorgenannten Rahmen hinaus; kein Tunnelbau, Grundbau, Brückenbau, Wasser- und Kanalbau, Spezialtiefbau, Eisenbahnbau oder sonstige Arten von Tiefbau; g) Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere Erwerb, Vermietung/ Verpachtung und Verkauf von Immobilien. Keine Verwaltung fremden Vermögens; h) Gründung von Unternehmen sowie Erwerb, Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften und Übernahme der Geschäftsleitung; i) CO2 Kompensationsprojekte, beispielsweise und insbesondere in Gestalt von Aufforstungsprojekten im In- und Ausland.
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