(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Gegenstand der Gesellschaft ist der Förderung von Wissenschaft und Forschung durch den Betrieb der Hector Fellow Academy (HFA), die sich im wesentlichen aus Trägern des Hector Wissenschaftspreises zusammensetzt. (3) Der Satzungszweck gem. Abs. (2) wird insbesondere verwirklicht durch die Identifikation neuer Forschungsfelder, die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie die Vernetzung derselben, Förderung der Interdisziplinarität, Anlaufstelle für Beratergremien auf politischer und wirtschaftlicher Ebene sowie die Förderung wissenschaftlicher Öffentlichkeitsarbeit. (4) Der Gesellschaft steht es frei, durch nur einen Teil der in Ziff. 3 aufgezählten Maßnahmen ihrem Zweck nachzukommen. (5) Die Gesellschaft darf unter Berücksichtigung des Abs. (1) andere Einrichtungen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen oder sich an anderen Gesellschaften beteiligen.
Sozialwesen
Hochschulen, Fachhochschulen und Universitäten
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