Entwicklung des Hochschulstadtteils durch Stärkung und Ausbau des Hochschulstandortes Lübeck insbesondere durch die Neuordnung eines etwa 230 Hektar großen Areals, daß zu einem Stadtteil entwickelt werden soll und in dem innovative Forschungs- und Studienmöglichkeiten an der Nahtstelle zwischen Medizin, Naturwissenschaften, Technik und Wohnen angesiedelt werden sollen. Von einem engen räumlichen und funktionalen Zusammenhang zwischen Lehre, Forschung und Technologieentwicklung in einem wohnlich attraktiven Hochschulstadtteil wird zum einen die Schaffung von technologieorientierten Arbeitsplätzen in einem anregenden Lebensumfeld, zum anderen die Aktivierung eines bundes- und europaweit bedeutsamen Nachfragepotentials erwartet, das auch zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der regional ansässigen Wirtschaftsunternehmen und Hochschulinstitute und desWirtschaftsstandortes der Hansestadt Lübeck führen soll. Diesen Leitbildern ist die Hochschulstadtteil-Entwicklungsgesellschaft mbH verpflichtet. Aufgaben der Gesellschaft zur Erreichung des vorstehend genannten Gesellschaftszweckes sind - die Erarbeitung strategischer Konzepte zur Verwirklichung der in Abs. 1 bezeichneten Ziele in Zusammenarbeit mit der Gesellschaftern, dem Aufsichtsrat und der WTP-Gesellschaft, - der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von eigenen und fremden bebauten und unbebauten Wohn-, Gewerbe- und sonstigen Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Wohnungs-, Teil- und Gebäudeeigentum und von deren Zubehör sowie deren Erschließung und Bebauung unter Einsatz innovativer Technik und Beachtung ökologischer und städteplanerischer Zusammenhänge, - die Vermittlung von Darlehen oder anderen Finanzierungsmöglichkeiten in Verbindung mit dem Erwerb und der Veräußerung von eigenen oder fremden Immobilien oder deren Erschließung und Bewirtschaftung. - Geschäftealler Art, soweit diese in einem engen Zusammenhang mit den unter Abs. 1 genannten Leitidealen stehen. Die Gesellschaft darf in eigenem und fremden Namen alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Sie ist berechtigt, die dazu nötigen Erwerbs-, Veräußerungs-, Bewirtschaftungs-, Entwicklungs- und Besorgungsgeschäfte im eigenen Namen für eigene und fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern und sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte oder als Baubetreuer bzw. sonstiger Treuhänder vorzunehmen. Sie kann den Abschluß von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume und Darlehen vermitteln. Die Gesellschaft darf Tochtergesellschaften gründen, andere Unternehmen erwerben und sich an solchen beteiligen sowie für Unternehmen die Geschäfte besorgen oder führen, soweit dies im Zusammenhang mit den unter Abs. 1 genannten Zielen steht.
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