Gesellschaft hat die Aufgabe, Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen in christlicher Verantwortung auf der Grundlage des Evangeliums von Jesus Christus zu begleiten, zu unterstützen und zu fördern. Die Gesellschaft kann sozial-diakonische Aufgaben in unterschiedlichster Weise wahrnehmen. Dazu können Beratungs- und Hilfeleistungen in unterschiedlichen Organisationsformen vorgehalten werden. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Erziehung und Bildung im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO sowie Förderung der Jugend- und Altenhilfe im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch das Betreiben von Tageseinrichtungen für Kinder. Weiterer Zweck der Gesellschaft ist die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften oder juristischer Personen des öffentlichen Rechts zur Förderung von Erziehung und Bildung sowie zur Förderung der Jugend- und Altenhilfe. Diese Fördertätigkeit umfasst insbesondere die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln und ideelle Unterstützungsmaßnahmen.
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