Betrieb von Krankenhäusern (Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege), Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegeeinrichtungen, Wohnheimen für Behinderte, Wohnheimen für Schüler, Nebeneinrichtungen und Nebenbetrieben sowie Schulen der medizinischen Heilberufe und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ), die dem hier verfolgten gemeinnützigen Zweck dienen und mit ihm in Einklang stehen. Die Versorgung von Patienten bzw. Bewohnern erfolgt ohne Beachtung von Alter, Geschlecht, Rasse, Religion und Staatszugehörigkeit im Rahmen der Vorschriften für Krankenhäuser und Heime. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften des Abschnittes Steuerbegünstigte Zweckeder Abgabenordnung. Darüber hinaus ist die Beschaffung von Mitteln zum Zwecke der Förderung der hier angeführten gemeinnützigen Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft Zweck der Gesellschaft ( 58 Nr. 1 AO). Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die mit dem genannten Unternehmensgegenstand in einem wirtschaftlichen und organisatorischen Zusammenhang stehen und die Vorschriften der Gemeinnützigkeit beachten.
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