(1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Kinder- und Jugendfußballs im Leistungsbereich und die Heranführung der Kinder und Jugendlichen an den Leistungsbereich; (2) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke"der Abgabenordnung; (3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Sicherstellung medizinischer Versorgung für den Fall von Naturkatastrophen nach Erteilung erforderlicher Genehmigungen; Wiederaufbau beschädigter oder zerstörter Gebäude; Entwicklung von Frühwarnsystemen; Erwerb und Verwaltung von Immobilien im In- und Ausland zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks; Beteiligung an anderen Unternehmen zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks; Entwicklung und Förderung neuer Hilfsprojekte; die Förderung des Jugendsports durch das Veranstalten von Fußballturnieren, die hauptsächliche Beschaffung von Geld- und Sachmitteln für den Jugendfußball mittels Spenden; die Ausstattung von Jugendfußballvereinen; das Errichten und Betreiben von Sportanlagen und Leistungszentren; die Heranführung der Kinder und Jugendlichen an den Fußball durch Kita- und Schulprojekte.
Interessengemeinschaften
Sozialwesen
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