Erwerb, das Halten und Veräußern von Anteilen oder Aktien an Gesellschaften mit Sitz im ln- oder Ausland, die nach ihrem Gesellschaftsvertrag oder ihrer Satzung die nachfolgend aufgeführten Vermögensgegenstände erwerben dürfen: (a) Sachwerten in Form von Anlagen zur Erzeugung zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien sowie die hierfür erforderlichen lmmobilien, dies beinhaltet auch Projektrechte, d. h. die Schaffung aller rechtlichen Voraussetzungen, Genehmigungen, Verträge und sonstigen Rechtsverhältnisse und Zustimmungen, die für den Bau und den Betrieb von Photovoltaikanlagen notwendig sind; (b) die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände (die unter (a) und/oder (b) genannten Vermögensgegenstände einzeln oder zusammen \"Photovoltaikanlagen\"); und/oder (c) Anteile oder Aktien an Gesellschaften im ln- oder Ausland, die wiederum nach ihrem Gesellschaftsvertrag oder ihrer Satzung Vermögensgegenstände im Sinne des vorstehenden lit. a) und lit. b) oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen.
Energieversorgung
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