Beratung von Unternehmen, insbesondere auf dem Gebiet des Personal-Managements und der Personal- Beratung sowie die Durchführung von Schulungen jeder Art in diesem Zusammenhang. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG idF des UmwBerG vom 28. Oktober 1994 als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Verschmelzung der Firma Herbst & Partner GmbH Management- und Personalberater ist unter HRB 3781 (Amtsgericht Krefeld) am 10. April 2000 eingetragen worden. Dort wird noch eingetragen und veröffentlicht werden, daß mit Datum der Eintragung der vorstehenden Einzelfirma die Verschmelzung wirksam geworden ist.
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