Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung. Zweck der Körperschaft ist Förderung des Tierschutzes im Sinne des § 52 Abs.1, Abs 2 S.1 Nr.14 AO. Die Gesellschaft fördert den Tierschutz durch Aufklärung, Belehrung und gutes Beispiel. Die Körperschaft setzt sich für Rettung und Hilfe von herrenlosen, hilfebedürftigen Hunden im Speziellen der Rasse Bulldogge und Mops in Deutschland und im europäischen Ausland ein. Die Gesellschaft hat das Ziel, Verständnis für das Wesen der Tiere zu erwecken, ihr Wohlergehen zu fördern, jede Tiermisshandlung zu verhüten und deren strafrechtliche Verfolgung ohne Ansehen der Person des Täters zu veranlassen. Im besonderen Maße tritt die Körperschaft für sogenannte "Vermehrerhunde" im europäischen Ausland ein, um diesen Tieren eine Stimme zu geben und diese Tiere zu schützen. Die Körperschaft bezweckt auch Übernahme und Vermittlung von Hunden anderer Tierschutzorganisationen innerhalb und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, sowie Förderung und Unterstützung befreundeter Tierheime, auch im europäischen Ausland unter Einhaltung der Bestimmungen des § 58 Nr. 1 AO. Die Körperschaft bemüht sich um Rettung, Aufnahme und Vermittlung herrenloser Tiere und Förderung, Betreuung und Unterstützung von Patenschaften für Not leidende Tiere in Deutschland und im europäischen Ausland sowie Durchführung von kleineren Tiertransporten, um die Tiere in ihr neues Zuhause/Pflegestelle zu bringen. Die Körperschaft verwirklicht den Tierschutz auch durch Beschaffung und Weitergabe von Mitteln an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwirklichung des Tierschutzes im Sinne von § 58 Nr. 1 AO. Die Körperschaft bezweckt Gewährleistung von Schutzmaßnahmen für Hunde aller Rassen, sowie schnelle und unbürokratische Hilfe für in Not geratene Tiere. Unterstützung bei Verhütung und Verfolgung jeder Tierquälerei oder nicht artgerechter Behandlung von Tieren. Ziel der Körperschaft ist es Tierhalter und Bevölkerung (Bundesrepublik Deutschland und Europa) aufzuklären durch Presse, durch Veranstaltungen, durch Internet, durch Herausgabe und Verbreitung von Publikationen und sonstigen Maßnahmen.
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