1.) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2.) Zweck der Körperschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: - Umsetzung der geprüften Konzepte der Landesarbeitsgemeinschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen e.V. Hamburg mit dem Ziel der Einführung und der ärztlichen Überwachung von ambulanten Rehabilitationsmaßnahmen sowie der Einführung von Maßnahmen der Prävention. - Trägerschaft für Herzinsuffizienzgruppen - Trägerschaft für Herzgruppe Fitness-Studio - Trägerschaft für Schlaganfallgruppen - Trägerschaft für Herzgruppen - Partner für ärztlich betreute Herzreisen.
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