Eine Immobilien-Gesellschaft im Sinne von § 234 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) bildenden Gesellschaft ist ausschließlich der Erwerb und die Verwaltung von Grundstücken und anderen Vermögensgegenständen im Sinne des § 231 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 5 und 7 sowie Abs. 3 KAGB sowie jede andere Tätigkeit, die zugleich die HANSAINVEST Hanseatische Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung ("HansaInvest") für Rechnung des offenen inländischen Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen mit dem Investitionsschwerpunkt Immobilien HANSAreal 1 ("HANSAreal 1") und die TRIUVA Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH ("Triuva") für Rechnung des Sondervermögens SVI-Fonds ("SVI") ausüben dürfen, insbesondere die Entwicklung und die Bebauung sowie der An- und Verkauf einer Immobilie in Berlin sowie deren Verwaltung und Vermietung.
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