Förderung von Wissenschaft und Forschung. Die Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch die Durchführung von Forschungsvorhaben (Grundlagenforschung) in der fachspezifischen sowie in den weiterbildungsspezifischen und didaktischen Fragestellungen der Fachbereiche Wirtschaftswissenschaften, Logistik, Informatik, Wirtschaftsrecht, Psychologie, Sozialwissenschaften, Erziehungswissenschaften, Gesundheitswissenschaften sowie Ingenieurwissenschaften. Hierfür werden Mittel Dritter für Forschungszwecke beantragt und genutzt. Die Mittel sind zweckentsprechend zu verwenden und zu bewirtschaften, soweit gesetzliche Regelungen dem nicht entgegenstehen. Die Regelungen des Hamburger Hochschulgesetzes gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung, soweit diese dem steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht der §§ 51 ff. AO nicht widersprechen. Die Gesellschaft strebt eine Zusammenarbeit mit der Europäischen Fernhochschule Hamburg an. Die Forschungsergebnisse sind für die Allgemeinheit zu veröffentlichen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten oder sich an solchen beteiligen sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Sie darf alle Geschäfte vornehmen, die der Erreichung und Förderung des Unternehmensgegenstandes dienlich sein können.
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