(1) Die Errichtung und das Betreiben von Anlagen zur Aufbereitung und rückstandslosen werkstofflichen Verwertung von Bambus und anderen Naturfasern, (2) die Errichtung und der Betrieb von Folgevorhaben zur werkstofflichen Verwertung von Bambusfasern mit dem Ziel der Herstellung und Verarbeitung hochfester, leichter Verbundwerkstoffe und Halbzeuge für den Maschinen-, Fahrzeug-, Schienenfahrzeug-, Schiffs- und Flugzeugbau sowie von Zusatzwerkstoffen für die Bauwirtschaft, (3) Grundlagen- und anwendungsorientierte Forschung zur werkstofflichen Nutzung von Bambus einschließlich der erforderlichen Schutzrechtsarbeit, (4) Forschungs-, Entwicklungs- und Erprobungsaktivitäten von Anlagentechnik und Ausrüstungen für die Herstellung und Weiterverarbeitung hochfester Bambusfasern, Bambusfaserbündel und technischer Bambusfasertextilien, Zusammenarbeit mit Dritten für Zwecke der Produktentwicklung, (5) Vergabe und Betreuung von Lizenzverträgen zur produktiven Nutzung eigener bambusspezifischer Forschungs- und Entwicklungsergebnisse durch Dritte.
Energieversorgung
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