Ausübung aller Tätigkeiten, die nach dem Steuerberatungsgesetz gemäß § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG und dem Standesrecht den steuerberatenden Berufen erlaubt sind, insbesondere die Beratung und Vertretung von Auftraggebern in Steuersachen sowie die Hilfeleistung bei der Bearbeitung ihrer Steuerangelegenheiten und bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten sowie die Übernahme von Arbeiten, die mit der Wirtschaftsberatung von Unternehmen zusammenhängen einschließlich Organisationsberatung. Die Gesellschaft ist im Rahmen des berufsrechtlich Zulässigen berechtigt, sich an Gesellschaften ähnlicher Art zu beteiligen oder gleichartige Unternehmen zu erwerben. Sie darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind (§ 34 StBerG). Eine Beteiligung an Steuerberatungsgesellschaften ist ausgeschlossen.
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