Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens sowie der Förderung von Wissenschaft und Forschung, insbesondere auf dem Gebiet der Demokratisierung der digitalen Medizin durch Künstliche Intelligenz und Daten. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch: Die Gesellschaft möchte medizinische Innovationen beschleunigen, und sie für alle zugänglich machen, in dem sie Daten und KI-Technologien demokratisiert. Die Gesellschaft vermeidet dadurch Informationsasymmetrien zwischen Privaten For Profit-Organisationen und Individuen und unterstützt damit Grundrechte, wie das Recht auf körperliche Unversehrtheit, das Recht auf Leben und das Recht auf Gesundheit; Mit der Demokratisierung von Daten und KI-Modellen möchte die Gesellschaft das globale Menschenrecht auf Gesundheitsversorgung stärken; Die Gesellschaft sammelt Spenden, und baut globale offene Datensätze für die KI auf. Diese Datensätze sind geschützt mit einer "Open Knowledge" Lizenz, die dafür sorgt, dass die Erkenntnisse frei von wirtschaftlichen Interessen sind und der Allgemeinheit zur Verfügung stehen; Die Gesellschaft arbeitet mit Patienten zusammen. Diese Patienten spenden ihr Daten, Gesicht und ihren Namen für weltweite Kampagnen und rufen alle anderen Patienten zur Unterstützung auf. Andere Patienten spenden ihre Daten, spenden Geld oder schaffen ein Bewusstsein, um globale Daten als Gemeingut aufzubauen. Die Gesellschaft verwendet die Spenden zur Schaffung von digitalen Gemeingütern für die Medizin, die dann frei zur Verfügung stehen; Die Gesellschaft fördert und / oder führt großangelegte und globale Aufklärungskampagnen gegen die Privatisierung von Daten und medizinischem Wissen durch; Die Gesellschaft fördert Forschung im Bereich der Biomedizinische Datenwissenschaften und KI-Forschung; Die Gesellschaft erarbeitet und veröffentlicht Analysen, entwickelt Handlungsempfehlungen für politische Entscheidungsträgern, führt Experten-Workshops durch, lädt zu öffentlich zugänglichen Fachdiskussionen ein und erklärt Zusammenhänge und Hintergründe in den Medien. Der Satzungszweck kann auch durch die Weitergabe von Mitteln an andere Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts verwirklicht werden. Soweit die Stiftung nicht im Wege der institutionellen Förderung tätig wird, verwirklicht sie ihre Aufgaben selbst oder durch eine Hilfsperson im Sinne des § 57 Absatz 1 Satz 2 AO.
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