Wahrnehmung von Berufsaufgaben nach § 16 des Gesetzes über die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und die Ingenieurkammer-Bau Nordrhein- Westfalen (Baukammerngesetz - BauKaG NRW -), also insbesondere die gestaltende, technische, wirtschaftliche, umweltgerechte und soziale Planung von Landschaft, Freianlagen und Gärten sowie die Orts- und Stadtplanung.
Architekten
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