Förderung der Kinder- und Jugendhilfe im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 2 Abgabenordnung sowie Förderung der Bildung und Erziehung von Jugendlichen im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 2 Abgabenordnung. Zur Verwirklichung dieses Zwecks ist Gegenstand des Unternehmensdie materielle und immaterielle Unterstützung und Förderung von Kindern und Jungendlichen im Inland durch zur Verfügungstellung finanzieller Hilfen sowie Ausbildung und Betreuung von Jugendlichen. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbargemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch: Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln für Verwirklichung der gemeinnützigen Zwecke einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft oder für Verwirklichung gemeinütziger Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts; teilweise Zuführung von sachlichen oder finanziellen Mitteln an andere, gleichfalls steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts wenn mit den Mitteln Maßnahmen im Sinne des Gesellschaftszwecks gefördert werden.
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