Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung (AO). Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Volks- und Berufsbildung, die Hilfe für Zivilbeschädigte und Behinderte, des Wohlfahrtswesens sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Abs. 1 AO. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch die Errichtung und den Betrieb von anerkannten Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, die Schaffung und Unterhaltung sonstiger für den genannten Personenkreis geeigneter Arbeitsplätze, die Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben und zur Eingliederung in das Arbeitsleben einschließlich der Unterhaltung der zur Förderung dieser Arbeit erforderlichen betreuenden und beratenden Dienste sowie die Bereitstellung von Leistungen im Sinne des § 60 Andere Leistungsanbieter SGB IX.
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