Tätigkeit als Verwalter von Wohnanlagen sowie Mietverwaltungen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen oder vertreten, sie darf sich an solchen Unternehmen beteiligen, und zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin. Die Gesellschaft darf im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten. Desweiteren ist die Firma berechtigt, die Vermittlung des Abschlusses sowie des Nachweises der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume und gewerbliche Räume durchzuführen. Ebenfalls ist sie zur Durchfführung von Bauvorhaben als Bauherr in eigenem Namen für eigene Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte sowie zur Durchführung von Bauvorhaben oder wirtschaftliche Vorbereitung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung berechtigt.
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Hausverwaltungen
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