(1) Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Regelungs- und Automationsgeräten und Systemen für Flughäfen und Landeplätze, unter Einschluss von Planungs-, Installations-, Inbetriebnahme- und Überwachungsleistungen weiterhin unter Einschluss von Komponenten und Systemen zur Flughafenbefeuerung, Einzellampensteuerung und Überwachung, Rollführungskomponenten und Systemen, Andocksystemen und der schlüsselfertigen Erstellung dieser Flughafenausrüstung. Der Geschäftsgegenstand schließt Komponenten und Systeme der Flughafenansteuerung und der Satellitennavigation wie auch Informationssysteme und die Übermittlung von meteorologischen Daten ein. Zum Gegenstand des Unternehmens gehören in gleicher Weise die Entwicklung, die Herstellung, die Installation, Inbetriebnahme und Wartung von Flughafensystemen betreffend die Personen- und Güterbeförderung. (2) Innerhalb dieser Grenzen ist die Gesellschaft zu allen Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks direkt oder indirekt notwendig erscheinen. Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten. (3) Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten, sofern nicht eine Erlaubnis vorliegt.
Anlagenbau: Schaltanlagen
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