Wahrnehmung von Berufsaufgaben von Architekten nach Art. 3 Abs. (1) und (6) BauKaG. Dies beinhaltet die gestaltende, technische, wirtschaftliche, umweltgerechte und soziale Planung von Bauwerken, die Orts- und Stadtplanung , die Freianlagenplanung, die thermische und akustische Bauphysik die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination, die Vermessung sowie die Wahrnehmung sonstiger Berufsaufgaben des Architekten nach Art. 3 Abs. (1) BauKaG sowie nach Art. 3 Abs. (6) BauKaG, Beratung, Betreuung und Vertretung des Auftraggebers, Arbeitgebers oder Dienstherrn in den mit der Planung, Ausführung und Steuerung des Vorhabens zusammenhängenden Angelegenheiten und die Überwachung der Ausführung und die Projektentwicklung sowie sonstiger Dienstleistungen eines Architektur und Planungsbüros.
Architekten
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