Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung des Wohlfahrtswesens sowie die Verfolgung mildtätiger Zwecke. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb von medizinischen Versorgungszentren, gegebenenfalls in Form einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft (ÜBAG) - im Sinne des § 95 SGB V zur Behandlung und medizinischen Versorgung von hilfsbedürftigen Personen im Rahmen einer möglichst optimalen ambulanten Versorgung der Bevölkerung durch die Erbringung vertrags- und privatärztlicher Leistungen unter ärztlicher Leitung an jedem Standort. Die Gesellschaft nimmt über die MVZ fachübergreifend an der vertragsärztlichen Versorgung i. S. d. § 95 Abs. 1 SGB V teil, sofern dies vertragsarztrechtlich erforderlich ist. Der Zweck der Gesellschaft wird verfolgt gemäß dem Selbstverständnis und der Zielbestimmung der Caritas als einer wesentlichen Aufgabe der Katholischen Kirche. Die Gesellschaft wendet die MAVO (Mitarbeitervertretungsordnung), die AVR (Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes) und die Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse in der jeweils gültigen Fassung und die dort genannten Möglichkeiten an. Die Gesellschaft beantragt zeitnah die Mitgliedschaft im Diözesan-Caritasverband Paderborn.
Sozialwesen
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