Förderung des Wohlfahrtswesens i.S.d. § 52 Abs. 2 Nr. 9 AO und des öffentlichen Gesundheitswesens i.S.d. § 52 Abs. 2 Nr. 3 AO sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i.S.d. § 53 AO, die pflegerische, medizinische und psychologische Begleitung/Betreuung/Behandlung, durch weiterführende therapeutische Angebote, durch Öffentlichkeitarbeit, durch Werbung und Ausbildung ehrenamtlicher Mitarbeiter im Zusammenhang mit der Behandlung von Patienten in Hospizhäusern, sowie die Entwicklung, Förderung und der Betrieb von stationären Hospizen und von ambulanten und ehrenamtlichen Hospizdiensten und Palliativdiensten. Zusammenwirken mit der Hospiz-Stiftung für den Landkreis Gifhorn durch den Betrieb des von der Stiftung errichteten stationären Hospizes, in dem palliative Pflege und Medizin sowie Seelsorge und Sozialarbeit erfolgen. Das Zusammenwirken vollzieht sich durch die Anmietung von Büroräumen und die Anmietung der übrigen Gebäudeflächen für den Betrieb des Hospizes von der Hospiz-Stiftung durch die Gesellschaft.
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