Förderung der Jugend- und Urbanen Kultur auf dem Gebiet des Hip- Hop für die Allgemeinheit. Der Satzungs- und Gesellschaftszweck wird insbesondere durch folgende Geschäftstätigkeiten verwirklicht: Schaffung einer gemeinsamen Anlaufstelle für Ausübende dieser Kultur, Interessierte, Förderer und Unterstützer; Schaffung eines Netzwerkes für alle Elemente dieser Kultur und deren Anbieter (u.a. Graffiti und Streetart, Breakdance, DJing, Rap) durch gemeinsame Veranstaltungen, gemeinsame Projekte, gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit einschließlich Internetauftritt; Konzeptionierung und Koordination und Verwirklichung von kreativen Projekten der multikulturellen HipHop Gemeinschaft und Schaffung eines niedrigschwelligen Zugangs zu diesen durch Öffnung für die Allgemeinheit und genreübergreifende Kooperationen; kulturelle Bildung durch Bildungsangebote zur Vermittlung von Fähigkeiten, Fertigkeiten und Wissen, insbesondere durch Workshops, Kurse, Vorträge, Schulprojekte; Verbreitung von Fachwissen durch Lehrveranstaltungen, Weiterbildungen und Schulungen für Fachkräfte und Interessierte.
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