Erwerb, die Bebauung, die Vermietung und Verpachtung, der Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten (Grundbesitz) sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte sowie Tief- und Hochbau, Immobilienprojektierung (insbesondere Leistungen im Rahmen der Baukonzeption, Entwurfsarbeit und des Baugenehmigungsverfahrens), Bauüberwachung und Baubegutachtung. Verwaltung eigenen Vermögens der Gesellschaft durch den Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen mit Grundbesitz. Die Gesellschaft geht hierbei keine mitunternehmerische Beteiligung etwa durch Einfluss auf die Geschäftsführung der Beteiligungsunternehmen ein. Die Gesellschaft ist zu allen Rechtsgeschäften und sonstigen Handlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, die zum Gegenstand der Gesellschaft gehörenden Geschäfte unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Hiervon ausgenommen sind erlaubnispflichtige, insbesondere die in § 34c GewO und § 1 KWG genannten Tätigkeiten.
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.