Projektierung und Ausführung von Arbeiten in den Geschäftsfeldern Bauwasserhaltung, Umwelttechnik, Brunnenbau und Grundwassermanagment sowie die damit einhergehende Vermietung von Ausrüstung, Maschinen und Anlagen und der Gestellung von Personal. Weiterhin ist die Gesellschaft dazu berechtigt, Beteiligungen und/oder Anteile an Kapitalund/oder Personengesellschaften zu begründen. Dazu gehört auch die Übernahme von geschäftsleitenden Funktionen oder der Geschäftsführung dieser Gesellschaften sowie das entgeltliche Erbringen von kaufmännischen, administrativen, technischen oder finanziellen Dienstleistungen, wobei finanzielle Dienstleistungen nur an Gesellschaften i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 7 KWG erbracht werden. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz werden nicht ausgeübt. Die Gesellschaft ist zudem dazu berechtigt, die persönliche Haftung an Personengesellschafteninsbesondere an Kommanditgesellschaften - zu übernehmen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten, Grundbesitz und bewegliche Gegenstände zu erwerben, anzumieten, zu verwalten und/oder (unter-) zu vermieten sowie alle Geschäftshandlungen vorzunehmen, die zur Erreichen des Gesellschaftszwecks erforderlich und zweckdienlich sind.
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