Planung, der Bau und der Betrieb von Einrichtungen der Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und -behandlung, die Führung der Geschäfte von Betrieben und Anlagen der Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und -behandlung, die fachliche Beratung von Unternehmen der Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und - behandlung sowie alle Werk- oder Dienstleistungen für solche Unternehmen. Gegenstand der Gesellschaft ist insbesondere der Betrieb von Betrieben und Anlagen der Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und -behandlung für Dritte aufgrund von Betreiberverträgen oder Dienstleistungsverträgen. Die öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere die wasserrechtlichen und abwasserrechtlichen Bestimmungen, sind zu beachten. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte zu tätigen sowie alle Geschäfte, die damit mittelbar oder unmittelbar im Zusammenhang stehen, insbesondere Rechte und andere Gegenstände zu erwerben, zu nutzen, zu übertragen und zu veräußern sowie Grundeigentum und Rechte an Grundstücken zu erwerben, zu veräußern und daran Grundpfandrechte zu bestellen, Grundstücke, Räume oder andere Gegenstände oder Rechte zu pachten, zu verpachten, zu mieten, zu vermieten bzw. Leasingverträge abzuschließen. Sie ist auch berechtigt, Handelsvertretungen zu übernehmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Niederlassungen und Tochterunternehmen zu gründen, andere Unternehmen zu erwerben oder zu verpachten oder sich an anderen Unternehmen zu beteiligen sowie Interessengemeinschaftsverträge oder Zusammenarbeitsverträge abzuschließen. Die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen über die Beteiligungen von Gemeinden und Zweckverbänden an Gesellschaften des Handelsrechts sind zu beachten, insbesondere die einschlägigen Bestimmungen der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg.
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