1. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 2. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 3. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67 AO und von Tierseuchen, die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten, sowie die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke. 4. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für andere steuerbegünstigte Körperschaften oder steuerbegünstigte juristischer Personen des öffentlichen Rechts zur Verwirklichung der vorbezeichneten steuerbegünstigten Zwecke. 5. Die Gesellschaft verwirklicht ihre Satzungszwecke insbesondere durch a. die Bereitstellung eigener Mittel zur Förderung und Umsetzung von Hygienemaßnahmen sowie der Anschaffung medizinischer und technischer Mittel zur Verbesserung der Hygienebedingungen in der Gesellschaft, insbesondere für Kinder, ältere, erkrankte und mittellose Personen sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts oder andere steuerbegünstigte Körperschaften, die Kinder, ältere, erkrankte und mittellose Personen beherbergen und betreuen (wie z.B. Kindertagesstätten, Schulen und Altenpflegeheime). b. die Information und Aufklärung der Gesellschaft, allein oder in Kooperation mit Partnern, zu übertragbaren Krankheiten, deren Entstehung, Verbreitung und über mögliche Schutzmaßnahmen gegen solche Krankheiten. c. die Anschaffung durch eigene Mittel oder in Kooperation mit Partnern von Ausrüstungen und Ausstattungen zur Hygienedurchführung sowie deren Verteilung durch die Gesellschaft, Beauftragte oder Partner, insbesondere an juristische Personen des öffentlichen Rechts oder andere steuerbegünstigte Körperschaften die Kinder, ältere, erkrankte oder mittellose Personen beherbergen und betreuen (wie z.B. Kindertagesstätten, Schulen und Altenpflegeheime). d. die Initiierung, die Förderung oder die eigene Durchführung von Aufklärungstätigkeiten und Aufklärungsveranstaltungen, die das Ziel verfolgen, dass sich insbesondere mehr Privatpersonen, Unternehmen, Non-Profit-Organisationen und weitere Interessenten in Zukunft bürgerschaftlich engagieren und/oder sie mehr Ressourcen und/oder vorhandene Ressourcen effektiver für gemeinnützige und mildtätige Zwecke in Form von Geld-, Zeit-, Kompetenz-, Sach- oder IT-Spenden zur Verfügung stellen können. e. die Förderung, die Erstellung und/oder die Bereitstellung von allgemein verständlichen Informationen über die Notwendigkeit, den Stand und die Möglichkeiten des gemeinnützigen Engagements in allen Formen medialer Kommunikation, beispielsweise in elektronisch versandten Nachrichten und Videos oder in gedruckten Unterlagen oder Newslettern. f. die Förderung, die Initiierung und/oder die Durchführung von öffentlichen Informationsveranstaltungen insbesondere für Stiftungsinteressenten, Stifter, Spender, gemeinnützige Organisationen und andere Multiplikatoren, zum Beispiel durch Vorträge, Schulungen oder Vorstellungen und Besuche erfolgreich durchgeführter Förderungen. g. die Beschaffung von Mitteln für andere steuerbegünstigte Körperschaften oder steuerbegünstigte juristischer Personen des öffentlichen Rechts. 6. Die Gesellschaft kann ihre Satzungszwecke auch in Kooperationen mit anderen gemeinnützigen oder mildtätigen Körperschaften oder solchen Dachverbänden erfüllen. Kooperationen mit Privatpersonen oder mit nicht steuerbegünstigten Körperschaften oder solchen juristischen Personen des öffentlichen Rechts sind möglich, soweit keine Mittel der Gesellschaft an diese weitergereicht werden. 7. Die G
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