Betrieb eines Beratungs- und Ingenieurunternehmens zur Erbringung von Beratungs-, Planungs- und Ingenieurleistungen vornehmlich im Bauwesen und im Rahmen der berufsrechtlichen Möglichkeiten für Bauingenieure. Die Gesellschaft schafft dazu die erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen und tätigt die damit verbundenen Geschäfte; sie unterhält insbesondere die nach dem Berufsrecht der Bauingenieure vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung. Die Gesellschaft darf Ge- und Verboten der Berufsordnung für die Mitglieder der Bayerische Ingenieurekammer-Bau sowie des sonstigen Berufsrechts der Bauingenieure nicht zuwiderhandeln. Der Gesellschaft ist Werbung nur in den berufsrechtlichen Grenzen erlaubt. Handels- und Bankgeschäfte sowie sonstige gewerbliche Tätigkeiten sind der Gesellschaft nicht gestattet.
Ingenieurbüro
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