Soweit hierfür eine Genehmigung nicht erforderlich ist - a) die Auslagerung von Geschäftsprozessen Dritter an die Gesellschaft; b) die Erbringung von Entwicklungs-, Umgestaltungs-, Unterstützungs- und Implementierungs- Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Auslagerung von Geschäftsprozessen Dritter an die Gesellschaft; c) die Entwicklung, die Unterstützung und der Betrieb von Infrastruktur, Netzen und Anwendungen für die Informationsverarbeitung der in lit. a) und b) genannten Dienstleistungen; d) die Erbringung von Beratungs- und Schulungsleistungen für Kunden in den unter lit. a) bis c) genannten Bereichen; und e) der vereinzelte Erwerb von Betrieben, Teilbetrieben oder Vermögensgegenständen im Zusammenhang mit bzw. zum Zwecke der Auslagerung von Geschäftsprozessen Dritter an die Gesellschaft.
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