Förderung der Jugendhilfe, die Förderung der Hilfe für Behinderte im Sinne des § 52 AO und die ideelle und materielle Unterstützung von Personen, die infolge körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes hilfsbedürftig im Sinne des § 53 AO sind und auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Der gemeinnützige Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch: die Rehabilitation, Förderung, Unterstützung und Betreuung von Menschen mit seelischer Behinderung in therapeutisch betreutem Einzelwohnen, therapeutisch betreuten Wohngemeinschaften, Appartementwohnungen oder im Verbund dieser Einrichtungen; Angebote des Behinderten- und Rehabilitationssports insbesondere zur präventiven und rehabilitativen Hilfe für Kranke und behinderte Menschen; Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung, insbesondere durch Angebote von Information, Unterstützung und Hilfestellung; Jugendhilfemaßnahmen wie: Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge; Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit zur Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen; Bewältigung von Entwicklungsproblemen und Förderung der Verselbstständigung durch das Angebot von Erziehungsbeiständen beziehungsweise Betreuungshelfern; Angebot sozialpädagogischer Familienhilfe zur Bewältigung von Alltagsproblemen, Lösung von Konflikten sowie Unterstützung im Kontakt mit Ämtern und Institutionen als Hilfe zur Selbsthilfe; gegebenenfalls intensive sozialpädagogische Einzelfallbetreuung; Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche; sowie: lerntherapeutische Förderung für Kinder und Jugendliche; Familientherapie; Förderung der Jugendhilfe und Jugendfürsorge; Beratung und Hilfe für Familien mit Kindern, von Alleinstehenden mit Kindern und Jugendlichen in Krisensituationen, jeweils einschließlich der für hilfsbedürftige Personen unentgeltlichen Unterstützung; pädagogische Angebote für Kinder und Jugendliche; Sportförderung, sofern diese insbesondere mit präventiven und rehabilitativen Hilfen für Kranke und Menschen mit Behinderung in jeglicher Form verbunden ist; Einzel- und Gruppenangebote für homosexuelle und bisexuelle Frauen und Männer, insbesondere junge Erwachsene. Der mildtätige Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch: die ideelle und materielle Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO, insbesondere im Rahmen der unentgeltlichen Sozialberatung für Mieter; die ideelle und materielle Förderung von erkrankten, gesundheitlich beeinträchtigten, behinderten und anderen sozial benachteiligten Menschen, soweit diese hilfsbedürftig im Sinne des § 53 AO sind.
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Sozialwesen
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