Entwicklung der Fläche in der Gemarkung Heiligendamm südöstlich der Seedeichstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes B-25, entspechend der planerischen Vorgaben der dritten Änderung, insbesondere - Regelung der Kostenübernahme der B-Plan-Änderung - das Gestaltungskonzept mit Ansichten, Lageplan - die Planung und der Bau einer Strandversorgung sowie eines Kinderspielplatzes - die Planung einer öffentlichen WC-Anlage bis Leistungsphase 2 der aktuellen HOAI.
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