Betriebswirtschaftliche Beratung von Unternehmen im weitesten Sinne, soweit keine Genehmigungspflicht nach dem Rechtsberatungsgesetz besteht; die Marketingberatung von Unternehmen; die Projektberatung und -betreuung; die Vermittlung von Geschäftskontakten für Projekte, Joint-Venture u. ä. auch auf internationaler Ebene, soweit keine Genehmigungspflicht nach dem Kreditwesengesetz besteht; die Finanzierungsberatung und -vermittlung auch im Rahmen des § 34 c GewO, soweit keine Genehmigungspflicht nach dem Kreditwesengesetz besteht; die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Darlehen, den Erwerb von Anteilsscheinen an einer Kapitalgesellschaft, den Erwerb von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, soweit keine Genehmigungspflicht nach dem Kreditwesengesetz besteht; der Erwerb von öffentlich angebotenen Anteilen an einer Kapitalgesellschaft (nur GmbH) oder Kommanditgesellschaft; die Erstellung von Firmenpräsentationen, Webauftritten u. ä.; die Erstellung von Marktstudien sowie Marktforschung; Leasing- und Mietgeschäfte; sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen auch als geschäftsführende Komplementär- GmbH.
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