Ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. Zweck der Körperschaft ist die Förderung von: Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO) und Wissenschaft (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO). Die jeweiligen Satzungszwecke werden insbesondere durch die folgenden Maßnahmen verwirklicht: Kunst und Kultur: die Errichtung einer Kulturerbeeinrichtung für das Kulturgut \"Computerspiele\", die Einrichtung und Unterhaltung einer kuratierten Datenbank für historische und kontemporäre Computerspiele und sonstige digitale Spiele, den Ankauf von Computerspielen und sonstigen digitalen Spielen als Teil einer physischen Sammlung, die Zugänglichmachung einer solchen kuratierten, physischen Sammlung für die Öffentlichkeit und die Anpassung historischer Computerspiele und sonstiger digitaler Spiele an aktuelle technische Anforderungen mit dem Ziel der kostenfreien öffentlichen Zugänglichmachung von vergriffenen Computerspielen, Wissenschaft: die Einrichtung und Unterhaltung einer kuratierten Datenbank für historische und kontemporäre Computerspiele und sonstige digitale Spiele zu Forschungszwecken und als Grundlage von Forschungsprojekten, der Zugänglichmachung einer solchen kuratierten, physischen Sammlung für Forschungszwecke, die Entwicklung von Technologie zur Anpassung historischer Computerspiele und sonstigen digitalen Spielen an aktuelle technische Anforderungen.
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