(1) Die ausschließliche und unmittelbare Verfolgung mildtätiger und gemeinnütziger Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung im Bereich: - Förderung der Hilfen für und der gesellschaftlichen Integration von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen, insbesondere durch die Förderung der gesellschaftlichen Integration von Menschen mit Behinderungen, durch Beschäftigungsprojekte, Arbeitsplatzschaffung, Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung und die Bereitstellung von Arbeits- und Praktikumsplätzen. - Die Gesellschaft fördert die Integration von Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt. - Die Gesellschaft erbringt auch Dienstleistungen (Assistenzleistungen) für Menschen mit Behinderungen im Zusammenhang mit den Verrichtungen des täglichen Lebens im eigenen Namen oder im Auftrag gemeinnütziger Organisationen der freien Wohlfahrtspflege. - Die Gesellschaft übernimmt und vergibt Forschungsaufträge und die wissenschaftliche Begleitung von Projekten, die dem Gesellschaftszweck förderlich sind. - Information und Aufklärung der Öffentlichkeit über die Möglichkeiten der Beschäftigung von Menschen mit schweren Behinderungen. (2) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
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