Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung, Hilfe und Betreuung von Menschen, die infolge von Arbeitslosigkeit, Sucht oder Behinderung benachteiligt sind oder deren Bezüge die Grenzen des § 53 Nr. 2 der Abgabenordnung nicht übersteigen. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Organisation, Durchführung oder Förderung von sozialpädagogischer Betreuung und Beratung der hilfsbedürftigen Menschen, arbeitspädagogischer Betreuung in Ausbildungs-, Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, arbeitspädagogischen Beschäftigungsmaßnahmen zur Eingliederung von Jugendlichen und Erwachsenen in das Erwerbsleben, Beratung von Einrichtungen mit vergleichbarer Zielsetzung, Durchführung von Wohnnprojekten bzw. Betreiben von Wohneinrichtungen für die vorgenannten hilfsbedürftigen Personen. Die Gesellschaft kann eigene Einrichtungen betreiben, in Kooperationen eintreten, sich an anderen Rechtsträgern beteiligen bzw. die Geschäftsführung für andere Rechtsträger übernehmen.
Unterricht & Erziehung
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