1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, insbesondere setzt sich die Gesellschaft für die Verbesserung des Kinderschutzes im deutschen Rechtssystem ein. 3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Maßnahmen: - Öffentlichkeitsarbeit mit Darstellung der Missstände der Praxis von Behörden und Familiengerichten zum Thema Kindeswohl - Präsentation von Lösungsvorschlägen, erarbeitet mit Fachleuten aus Wissenschaft und Praxis, für mehr Transparenz und Kontrolle in Kinderschutz-Verfahren - Erarbeiten und Unterstützen von Gesetzesinitiativen zur verbesserten Umsetzung des Gewaltschutzes für Frauen und Kinder am Familiengericht - Wissenschaftliches Aufarbeiten von worst und best practice Fallbeispielen - Vernetzen von politischen Entscheidungsträgern, Fachleuten aus Behörden und Justiz und sonstigen Mitarbeitern der Kinder- und Jugendhilfe, sowie betroffenen Personen - Ausrichten von Fachtagungen und Fortbildungen für Wissenschaft, Forschung, Politik und Praxis zum Thema Gewaltschutz, Umgangsrecht und Kindeswohl - Begleitung und Hilfestellung für Personen, welche von staatlicher Kindeswohlgefährdung betroffen sind und waren - Politische Arbeit auf Länder- und Bundesebene durch das Einrichten von Arbeitskreisen und Entsenden von Sachverständigen in Anhörungen sowie Förderung des Austausches von Politikern und Betroffenen - Gesellschaftliche Mobilmachung, mit Hilfe prominenter Persönlichkeiten, zur flächendeckenden Umsetzung der Istanbul- , UN-Kinderrechts- und Lanzarote-Konvention.
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