Betrieb und die Unterhaltung von sog. Integrationsprojekten im Sinne von § 132 Abs. 1 SGB IX, § 68 Nr. 3 c AO sowie alle Maßnahmen, die diesem Zweck dienen. Im Rahmen der Integrationsprojekte sind gemäß § 68 Nr. 3 c AO zu mindestens 40 % der Beschäftigten besonders betroffene schwerbehinderte Menschen im Sinne von § 132 Abs. 1 SGB IX. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere durch die Durchführung von Integrationsprojekten in folgenden Bereichen verwirklicht: a) Überlassung bzw. Vermittlung von Personen im Sinne von § 132 Abs. 1 SGB IX, insbesondere von schwerbehinderten Menschen. b) Übernahme und Durchführung von Reinigungsdiensten, der Garten- und Anlagenpflege und von Serviceleistungen; c) Betrieb und die Unterhaltung von industriellen Produktions- und Lohnfertigungsbetrieben. Zum Gesellschaftszweck gehören auch die berufliche Integration und Qualifikation schwerbehinderter Menschen sowie die Förderung des Überganges von schwerbehinderten Menschen in andere Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes.
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