(1) Zweck der Gesellschaft ist a. Die Förderung der Religion; b. Die Förderung der Jugendhilfe; c. Die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten; d. Die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste, Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden; e. Die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. f. Förderung hilfsbedürftiger Personen i. S. d. § 53 AO. (2) Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Befähigung und Bestärkung junger Menschen zur gesellschaftlichen Teilhabe. Dies wird vor allem, aber nicht ausschließlich, durch pädagogische Angebote an Schulen, schulische und außerschulische Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche, Bildungsangebote und Qualifizierung zum Beruf und sozialer Begleitung an Lernorten, Bildungsangebote und Hilfe für junge Menschen mit Behinderungen, Förderung des bürgerschaftlichen Engagements sowie religionspädagogische Angebote und Angebote sozialer Kulturarbeit verwirklicht. (3) Die Gesellschaft verfolgt auch das Ziel, die schulische Bildung weiter zu entwickeln und qualitativ zu bereichern und ggf. selbst die Trägerschaft von Schulen und Berufsschulen zu übernehmen. (4) Die Gesellschaft verwirklicht ihren Zweck auch durch das planmäßige Zusammenwirken i. S. d. § 57 Abs. 3 AO mit anderen Körperschaften, sofern diese im Übrigen die Voraussetzungen der §§ 51 ff. AO erfüllen. Das planmäßige Zusammenwirken wird insbesondere mit den zum Unternehmensverbund des IN VIA Katholischer Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit Köln e. V. gehörenden Gesellschaften verwirklicht und erfolgt insbesondere durch den Bezug von Verpflegungsleistungen, den Bezug von Dienstleistungen, vor allem in Form von Managementleistungen und allgemeinen Verwaltungsdienstleistungen (z.B. Buchhaltung, Datenschutz, Arbeitsschutz, einheitliches Marketing, etc.) und die Nutzung von Sachanlagevermögen.
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