2.1 a) Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, insbesondere die Förderung der beruflichen und fachlichen Bildung im Lebensmittel-Bereich von schwerbehinderten Menschen, die aufgrund ihrer körperlichen und/oder geistigen Behinderung und/oder psychischen Beeinträchtigung nur erschwert bzw. keinen Zugang zum Arbeitsmarkt haben und damit gesellschaftlich isoliert sind, b) Förderung von schwerbehinderten Menschen, insbesondere die Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen im Lebensmittel-Bereich, insbesondere in den Geschäftsfeldern "Herstellung und Verteilung von Gemeinschaftsverpflegung" und "Betrieb von gastronomischen Einrichtungen, Spülküchen und Lebensmitteleinzelhandel", die aufgrund ihrer körperlichen und/oder geistigen Behinderung und/oder psychischen Beeinträchtigung nur erschwert bzw. keinen Zugang zum Arbeitsmarkt haben und damit gesellschaftlich isoliert sind. 2.2 Zur Verwirklichung des Gesellschaftszweckes sollen entsprechende Einrichtungen geschaffen und Ausstattungen beschafft werden, mit bzw. in denen die Menschen mit Behinderung bei umfassender und qualifizierter Anleitung sowohl beruflich aus- und fortgebildet als auch dauerhaft beschäftigt werden Dadurch sollen ihnen sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze angeboten bzw. der Zugang und die Eingliederung in andere Firmen des ersten Arbeitsmarktes erleichtert werden. Durch die Durchführung weiterer geeigneter Betreuungs- und Therapiemaßnahmen sowie die Unterstützung der Menschen mit Behinderung auf der Suche nach einem Arbeitsplatz und eine arbeitsbegleitende Betreuung soll der verfolgte Zweck verstärkt werden. Weitere Zielsetzung ist es, den Menschen mit Behinderung die Entfaltung größtmöglicher Selbständigkeit und ein weitgehend eigenverantwortliches und gesellschaftlich integriertes Leben zu ermöglichen. Die Tätigkeit der Gesellschaft ist selbstlos. Sie verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke, ist also nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und Gewinn gerichtet, sondern dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstige Zwecke" der Abgabenordnung. Soweit die Gesellschaft zur Erreichung ihrer satzungsmäßigen Zwecke selbst einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält, soll dieser nicht in erster Linie eigenwirtschaftlichen Interessen dienen und nur insoweit mit gleichen oder ähnlichen Betrieben in Wettbewerb treten, als dies zur Erfüllung der satzungsmäßigen Zwecke der Gesellschaft zweckmäßig ist.
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