1. Gegenstand des Unternehmens sind Projekte und Softwareentwicklung zur Wirtschaftlichkeitsanalyse, Versorgungsverbesserung, Versorgungsforschung und Patientensicherheit der Versorgung im Gesundheitswesen. 2. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Geschäftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen und nach Maßgabe der für die Gesellschafter geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig sind. 3. Die Gesellschaft darf sich an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beteiligen und Zweigniederlassungen errichten, wenn diese Vorhaben mit der gesetzlichen Aufgabenstellung der Gesellschafter vereinbar sind. Den für die Gesellschafter zuständigen Aufsichtsbehörden sind derartige Vorhaben rechtzeitig anzuzeigen. 4. Die Gesellschaft dient der gesetzlichen Aufgabenerfüllung der beteiligten Sozialversiche-rungsträger bzw. derer Zusammenschlüsse (§§ 30, 85 SGB IV).
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