Genossenschaft baut bzw. modernisiert, übernimmt und/oder bewirtschaftet Wohnungen und ggf. Gemeinschaftsanlagen für ihre Mitglieder. Insbesondere fördert die Genossenschaft gemeinschaftliches und selbstbestimmtes Wohnen in dauerhaft gesicherten Verhältnissen. Bei Neubauten sollen mindestens die Richtlinien der Kreditanstalt für Wiederaufbau, Energiesparhaus 40 (d.h. maximaler Primärenergiebedarf von 40 kWh/m²/Jahr) erreicht werden. Bei der Bewirtschaftung werden Formen der Selbstverwaltung realisiert. Die Mitglieder, die in Wohnungen der Genossenschaft wohnen, sollen sich in Hausgemeinschaften organisieren. Die Genossenschaft gründet sich zum Zwecke der Bewirtschaftung einer oder mehrerer Liegenschaften. Die Genossenschaft verfolgt das Ziel des generationsübergreifenden, nachbarschaftlichen Zusammenlebens und der sozial gemischten Zusammensetzung der Bewohner/innen. Beim Neubau, bei der Bewirtschaftung, wie auch bei Baumaßnahmen zur Instandhaltung oder Modernisierung, wird die Umweltverträglichkeit in besonderem Maße berücksichtigt.
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