Erbringung von Dienstleistungen für kommunale Abnehmer. Die Dienstleistungen werden in den Bereichen Informationssicherheit und Datenschutz, Kreisentwicklung, Umwelt- und Klimaschutz sowie Infrastruktur für Kommunen und deren Einrichtungen erbracht. Sie dienen im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit einer optimierten Arbeitsweise unter effizientem Einsatz von speziellen Kenntnissen für eine optimale Verwaltung zum Wohle der Region und ihrer Bürgerinnen und Bürger. Zu diesem Zweck kann sich die Gesellschaft auch an Unternehmen beteiligen, die Geschäftsführung und Vertretung für solche Unternehmen übernehmen oder in geeigneter Weise mit solchen Unternehmen zusammenarbeiten. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten. Sie darf auch Grundbesitz erwerben. Der Gegenstand des Unternehmens wird durch die kommunalrechtlichen Vorschriften der Bayerischen Landkreisordnung (LKrO), der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) und des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) begrenzt. Die Gesellschaft hat bei ihren Maßnahmen die für ihre Tätigkeit aufgrund der Bayerischen Landkreisordnung bestehenden Zweckbindungen und Grenzen wirtschaftlicher Betätigung zu beachten.
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