Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung, insbesondere § 52 Abs. 2 Nr. 1 AO \"Förderung der Wissenschaft und Forschung\". Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Zentraler Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Forschung, insbesondere die Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Nutzung der Solarenergie und zugehörige Beratungs- und Fortbildungstätigkeit und wird verwirklicht durch die nachstehenden Aufgaben der Gesellschaft: a) Wissenschaftliche Forschungstätigkeit in eigenen Laboratorien und an Demonstrationsobjekten, b) Durchführung gemeinsamer Forschungsprojekte mit Partnern aus Forschung und Industrie im In- und Ausland, c) Kommunikation der Forschungsergebnisse durch wissenschaftliche Publikationen sowie die Teilnahme an oder die Organisation von wissenschaftlichen Tagungen und Seminaren, d) Aus- und Weiterbildungstätigkeit im Bereich der Forschungsthemen der Gesellschaft. Soweit gesetzlich zulässig und nach diesem Gesellschaftsvertrag nicht untersagt, ist die Gesellschaft zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen.
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