Verfolgung der nachfolgenden Satzungszwecke: i. die Förderung von Wissenschaft und Forschung, § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO, ii. Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 10 AO, iii. die Förderung des Verbraucherschutzes, § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 16 AO, iv. die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 13 AO, v. die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten vorgenannter gemeinnütziger Zwecke, § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 25 AO. Diese Zwecke werden insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht: i. Betreffend die Förderung von Wissenschaft und Forschung: a. die Durchführung von Forschungsprojekten im Bereich offener und ethischer Technologien für einen fairen digitalen Wandel, b. die Durchführung von Projekten interdisziplinärer wissenschaftlicher Art und durch qualitative und quantitative wissenschaftliche Studien sowie deren Vermittlung, beispielsweise durch Publikationen und Vorträge, c. die Unterstützung und Begleitung wissenschaftlicher Projekte, die gemeinwohlorientierte digitale und/oder technologische Werkzeuge in der Anwendung erproben, d. die Vernetzung und Zusammenarbeit von nationalen und internationalen Akteuren in der Forschung und Entwicklung im oben genannten Bereich. Alle wissenschaftlichen Ergebnisse sind frei zugänglich und werden zeitnah veröffentlicht. ii. Betreffend die Volks- und Berufsbildung: a. die Entwicklung und Durchführung von Bildungsveranstaltungen zum Thema fairer digitaler Wandel (Events, Workshops, Seminare, Informationsveranstaltungen, Arbeitsgruppen und Vorträge), b. die Vergabe von Stipendien, die den hier genannten gemeinnützigen Zwecken zugutekommen. Die Stipendien sind prinzipiell der Allgemeinheit zugänglich, ihre Vergabe und die zugehörigen Vergabekriterien werden jeweils rechtzeitig veröffentlicht, c. die Durchführung von Projekten, in denen das zivilgesellschaftliche Engagement und das Erreichen sozialer Zwecke im oben genannten Bereich gestärkt werden. iii. Betreffend die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens: a. die Entwicklung ethischer Technologien, die nicht zum Ausschluss von Menschen führen sowie durch Veranstaltungen wie Lesungen, Symposien, Bildungsveranstaltungen und Seminare, deren Zweck die Förderung von Toleranz und internationaler Gesinnung ist, die Durchführung von interkulturellen Projekten und Begegnungen, die Partizipation und Integration fördern. iv. Betreffend die Verbraucherberatung und der Verbraucherschutz: a. die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und Veröffentlichungen zum Verbraucherschutz, insbesondere im Hinblick auf den Nutzen und die Anwendungen von offenen und ethischen Technologien für Verbraucher sowie den Schutz der Verbraucher vor Technologien, die ihre Rechte und Freiheiten missachten. v. Betreffend die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten vorgenannter gemeinnütziger Zwecke: a. die Vernetzung von zivilgesellschaftlichen Personen im digitalen Ehrenamt mittels Veranstaltungen, Workshops, Konferenzen und online-Gruppen, b. die Vernetzungsarbeit mit anderen Organisationen und Akteurinnen mit dem Zweck der Stärkung des zivilgesellschaftlichen Engagements im digitalen Raum, c. die Durchführung von Projekten, bei denen sich Personen aus der Zivilgesellschaft aktiv in die Gestaltung des Gemeinwohls einbringen können, beispielsweise in Form von Veranstaltungen, Informationsportalen.
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